Handel und Gaststätten wieder im Betrieb

Seit dem 11. Mai 2020 gelten umfangreiche Lockerungen für Handel, Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe. Die Vorster Gaststätten und Betriebe haben wieder komplett ihren Dienst aufgenommen. Dennoch gelten weiterhin einige Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen. In Gaststätten ist u. a. auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten sowie das Tragen eines Mund-/Naseschutzes bei Bewegungen innerhalb der Gaststätte (z.B. für Toilettengänge) vorgeschrieben. Alle Details finden Sie hier auf der Homepages des Landes NRW. Unterstützen Sie durch Ihren Restaurantbesuch und Ihre Einkäufe hier vor Ort die hiesigen Geschäftsleute. Vielen Dank sagt Vorst aktiv e.V.

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